(Berlin) – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Europäische Kommission haben Gespräche über die Rahmenbedingungen für zukünftige Wasserstoffkraftwerke geführt. Dabei habe man Fortschritte bei der Frage zur Förderung von drei neuen Vorhaben erzielt.

Die Ergebnisse der Gespräche bildeten „den Rahmen für die nationale Kraftwerksstrategie“, so das BMWK. „Konkret wollen wir 8,8 Gigawatt an neuen Kraftwerken ausschreiben, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden“, sagt Wirtschaftsminister Habeck; außerdem 15 Gigawatt an Wasserstoffkraftwerken, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden könnten, bis sie spätestens 2035 an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind. Davon würden in einem ersten Schritt bis 2026 zehn Gigawatt ausgeschrieben und nach einer Evaluierung weitere fünf Gigawatt, so der Plan. Die drei Vorhaben:

  • Wasserstoff-Sprinter-Kraftwerke: Das Konzept zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff zielt auf Standorte ab, an denen eine Anbindung an eine Infrastruktur wie einen großen Wasserstoff- oder Ammoniakspeicher, an ein regionales Netz, einen Wasserstoff-Cluster oder eine Importmöglichkeit für Wasserstoff oder Ammoniak gegeben sei. Gegenstand der Förderung sei hier die Erzeugung von Strom aus erneuerbarem Wasserstoff sobald das Kraftwerk in Betrieb genommen wird. Für die Jahre 2024 bis 2028 ist ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 4,4 Gigawatt vorgesehen. Das Programm sei auch offen für die Umrüstung bestehender erdgasbasierter Kraftwerke.
  • Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke: Hierbei soll die gesamte Wasserstoffkette von der variablen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zur Elektrolyse, Speicherung und Rückverstromung des erzeugten Wasserstoffs entwickelt und getestet werden. Das Gesamtsystem kombiniert Wind- und Solarstromanlagen mit einem wasserstoffbasierten Stromspeicher (Elektrolyseur, lokaler Wasserstoffspeicher und Wasserstoffkraftwerk), „wodurch eine steuerbare erneuerbare Stromerzeugung auf der Grundlage von erneuerbarem Wasserstoff“ entstehe. Es eigne sich für Standorte, an denen erst „vergleichsweise spät eine Infrastruktur für Wasserkraftwerke zur Verfügung“ stehe. Dafür ist ein Ausschreibungsvolumen von ebenfalls 4,4 Gigawatt geplant (bezogen auf die Leistung der Wasserstoffkraftwerke).
  • Konvertierbare Kraftwerke mit Wasserstoff-Umstiegspflicht bis 2035 (H2-Ready): Dabei handelt es sich um neue oder bestehende Kraftwerke, die zunächst für einen begrenzten Zeitraum mit Erdgas betrieben werden und bis spätestens 2035 auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden müssen. Mit dieser Maßnahme sollen bis zu 15 Gigawatt Kraftwerkskapazität angesprochen werden. Davon würden in den Jahren 2024 bis 2026 insgesamt zehn Gigawatt ausgeschrieben, sechs Gigawatt seien für neue Kraftwerke reserviert. Nach einer Evaluierungsphase könnten dann nach 2026 auch die verbleibenden fünf Gigawatt ausgeschrieben werden.

Mit den Gesprächen zwischen BMWK und EU sollten „erste Fragen zur formalen Bewertung der staatlichen Beihilfe“ frühzeitig geklärt werden. Das Ergebnis bedeute nicht, „dass die beabsichtigten Maßnahmen bereits von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt“ wären. Allerdings seien damit jetzt „die Leitplanken abgesteckt, innerhalb derer sich die staatlichen Förderprogramme bewegen“ müssten, um dem europäischen Beihilfe- und Energierecht zu entsprechen.

Der nächste Schritt sei eine Konsultationsphase, die Ende des Sommers beginne. Dabei könnten sich betroffene Verbänden sowie Hersteller und Betreiber von Kraftwerken, Infrastrukturen und Elektrolyseuren „zu den Auswirkungen auf den Wettbewerb und zur Erforderlichkeit, Beihilfefähigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen“ äußern.

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Die RWE AG will am Standort des 2029 vom Netz gehenden Kohlekraftwerks Weisweiler in Nordrhein-Westfalen ein wasserstofffähiges Gas-und Dampf-Kraftwerk bauen. Der Geschäftsführer von RWE Generation SE, Roger Miesen, hatte jüngst, wie berichtet, „zügige Weichenstellungen“ durch die Politik angemahnt, damit der Konzern eine finale Investitionsentscheidung treffen könne. Er fordert „passende Rahmenbedingungen“, um „einen wirtschaftlichen Betrieb“ zu ermöglichen. Die jüngsten Gespräche zwischen BMWK und EU könnten die Erfüllung der Begehrlichkeiten von Deutschlands zweitgrößtem Energiekonzern mittels Steuergeldern nun in greifbare Nähe rücken. Daran dürften auch die gerade veröffentlichen Halbjahreszahlen 2023 nichts ändern: Der operative Cashflow (EBITDA) auf RWE-Konzernebene stieg gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 2,1 Milliarden auf 4,5 Milliarden Euro, für das Gesamtjahr erwartet RWE bis zu 7,7 Milliarden Euro. Das Nettoergebnis hat sich auf 2,6 Milliarden Euro fast verdreifacht (Vorjahr 950 Millionen Euro; Prognose bis zu 3,8 Milliarden Euro). © RWE