(Berlin) – Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat einen „Flächenentwicklungsplan zum Ausbau der Offshore-Windenergie“ veröffentlicht. Dieser legt fest, welche konkreten Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) für Windkraftwerke in Nord- und Ostsee ausgeschrieben werden.

Auszug aus dem „Flächenentwicklungsplan 2023 für die deutsche Nordsee und Ostsee“. © BMWK

Demnach lasse sich dort eine Leistung von insgesamt 36,5 Gigawatt installieren. Außerdem werden die Ausschreibungsjahre, die Inbetriebnahme und der Netzanschluss festgelegt, hinzu kommt ein Testfeld zur Förderung der Forschung und Entwicklung im Küstenmeer.

Koalitionsziel: 30 GW bis 2030

Bis zum Jahr 2030 muss die bestehende Windkraftleistung von derzeit acht Gigawatt auf 30 Gigawatt (GW) wachsen, was im Koalitionsvertrag und im novellierten Wind-auf-See-Gesetz rechtlich verankert wurde. Um dieses Ziel zu erreichen und den Ausbau zu beschleunigen, hat das BSH auf den vorhandenen Flächen die Leistung verdichtet und weitere Potenzialflächen benannt.

Zudem sei damit bereits die Grundlage dafür geschaffen, dass der von der Koalition gewollte Ausbau auf 40 Gigawatt im Jahr 2035 um zehn Gigawatt „deutlich übertroffen“ werde, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck anlässlich der Vorstellung des Flächenentwicklungsplans.

Elektrolysekapazität bis zu einem Gigawatt

„Strom aus Offshore-Windparks eignet sich unter anderem hervorragend, um daraus Wasserstoff per Elektrolyse zu gewinnen“, erklärte Habeck. Um diese Technologien in industriellem Maßstab auf hoher See zu erproben, lege der Plan einen vergrößerten Bereich in der Nordsee fest, welcher mit einer Wasserstoffpipeline angebunden werden könne. Die Fläche ermögliche eine Elektrolysekapazität von bis zu einem Gigawatt.

Den Flächenentwicklungsplan 2023 gibt es kostenfrei als PDF (133 Seiten) auf der BSH-Website.

Das Konzept des BSH sei neben der Offshore-Vereinbarung aus dem vergangenen November „ein weiteres Stück unseres Masterplans, um die hohen Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen“. Damit werde auch bereits die Grundlage für ein europäisches Offshore-Stromnetz gelegt, in dem die einzelnen Windparks miteinander verbunden werden könnten. Berücksichtigt würden dabei Ergebnisse aus internationalen Arbeitsgruppen wie der North Seas Energy Cooperation (NSEC). Festgelegt sind unter anderem Kabeltrassen zur Verbindung der Offshore-Plattformen und dort vorzuhaltende Anschlusskapazitäten. Laut Bundeswirtschaftsministerium solle das nächste Fortschreibungsverfahren des Flächenentwicklungsplans noch in diesem Frühjahr zu beginnen.

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Das BSH benennt Flächen in Nord- und Ostsee für eine zu installierende Windkraftleistung von mehr als 36 Gigawatt. Diese ermögliche eine Elektrolysekapazität von bis zu einem Gigawatt. © ABB