(Brüssel / Belgien) – Die Europäische Kommission will die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte beschleunigen. Diese seien billiger, sauberer und „frei von russischer Manipulation“, sagte Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans. Ein Verordnungstext wurde jetzt als Vorschlag dem Europäischen Rat unterbreitet. Die Kommission folgt damit einer Aufforderung von Ende Oktober. Kernelemente:

  • Überragendes öffentliches Interesse: Planungs- und Genehmigungsverfahren von Erneuerbare-Energien-Anlagen nebst zugehöriger Netzinfrastruktur können von einer vereinfachten Bewertung für spezifische Ausnahmen profitieren.
  • Solarenergie: Die Kommission schlägt vor, das Genehmigungsverfahren für Anlagen auf „künstlichen“ Strukturen wie Gebäuden nebst Speichern und Netzanschlüssen am selben Standort auf höchstens einen Monat zu reduzieren. Die Verordnung befreie die Anlagen außerdem von der Notwendigkeit zur Durchführung bestimmter Umweltprüfungen. Bei der Installation von Solaranlagen mit einer Leistung bis 50 Kilowatt gilt dann die Genehmigung als erteilt, wenn die zuständigen Behörden oder Stellen nicht innerhalb eines Monats nach Antragstellung antworten („stillschweigende Genehmigung“).
  • Repowering: Das Genehmigungsverfahren für bestehende Erneuerbare-Energien-Anlagen wird gestrafft. Alle einschlägigen Umweltprüfungen sind innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten durchzuführen. Der Vorschlag sieht ferner vor, dass sich die Umweltprüfungen auf die Bewertung der potenziellen Auswirkungen beschränken sollten, die sich im Vergleich zum ursprünglichen Projekt aus der Änderung oder Erweiterung ergeben. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse in Fällen eingeführt, in denen sich die Gesamtkapazität durch das Repowering gegenüber dem ursprünglichen Projekt um nicht mehr als 15 Prozent erhöht.
  • Wärmepumpen: Die Genehmigungsverfahren werden durch Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten sowie eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen gestrafft.

Die neue Verordnung gelte für vorerst ein Jahr und ergänze „frühere Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der außergewöhnlichen Lage auf den Energiemärkten und zur Beschleunigung der Energiewende“.

Sie ziele auf spezifische Technologien und Projektenarten ab, bei denen „das Potenzial für eine schnelle Nutzung am höchsten und die Auswirkungen auf die Umwelt am geringsten sind und die vor dem Hintergrund der Invasion der Ukraine durch Russland und der Tatsache, dass die Energieversorgung als Waffe eingesetzt wird, zu unserer Energieversorgungssicherheit beitragen können“, heißt es in dem Papier.

Ratsbeschluss noch im November

Die Verordnung tritt direkt durch Ratsbeschluss (voraussichtlich Ende November) und am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt dann unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Bis spätestens 1. Juli 2023 nimmt die Kommission eine Überprüfung im Hinblick auf die Entwicklung der Versorgungssicherheit und der Energiepreise sowie auf die Notwendigkeit einer weiteren Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien vor.

„Proposal for a Council Regulation laying down a framework to accelerate the deployment of renewable energy“, als PDF (15 Seiten) kostenfrei.

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