(Brüssel / Belgien) – Die Europäische Kommission hat eine Beihilferegelung genehmigt, wonach die Erzeugung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs einschließlich grünen Wasserstoffs in einem Umfang von drei Milliarden Euro weltweit gefördert werden kann. Die Anmeldung erfolgte auf Initiative von Deutschland und den Niederlanden. Von den Mitteln will Deutschland 2,7 Milliarden Euro tragen und die Niederlande 300 Millionen.
Aufbau von 1,8 Gigawatt Kapazität
Mit dem Geld solle der Aufbau von Elektrolysekapazitäten von mindestens 1,875 Gigawatt (GW) weltweit gefördert werden. Die Beihilfen werden 2025 im Wege von Ausschreibungen vergeben, an denen sich Unternehmen mit Elektrolysevorhaben von mindestens fünf Megawatt beteiligen können. In einer ersten Stufe würden von Deutschland Ausschreibungen im Umfang von 2,2 Milliarden Euro „für außereuropäische und globale Ausschreibungen freigegeben“, so das Bundeswirtschaftsministerium. Zusammen mit dem Beitrag von den Niederlanden könnten somit vorerst 2,5 Milliarden Euro als Ankaufvolumen genutzt werden.
Die damit produzierten Kraftstoffe würden dann in die EU eingeführt. Davon versprechen sich die Behörden einen Beitrag zur EU-Wasserstoffstrategie, eine Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland und eine Beschleunigung des ökologischen Wandels.
H2Global-Auktionskonzept als Basis
Grundlage des Konzepts ist das Doppelauktionssystem der deutschen H2Global-Stiftung, das Erzeuger, von denen die meisten in Nicht-EU-Ländern ansässig sind, und Einkäufer in Deutschland und den Niederlanden zusammenbringt. Die Erzeuger von grünem Wasserstoff mit dem niedrigsten Verkaufspreis und die Einkäufer mit dem höchsten Einkaufspreis erhalten jeweils einen Vertrag über den Verkauf oder den Einkauf der im Rahmen der Regelung erzeugten Kraftstoffe.
Da der Einkaufspreis derzeit noch höher liegt als der Verkaufspreis, wird die negative Differenz durch die staatlichen Mittel die Finanzierungslücke zwischen den beiden Preisangeboten zeitlich befristet ausgeglichen. Das in Leipzig angesiedelte Tochterunternehmen Hintco GmbH fungiert als Zwischenhändler.
„Die Regelung wird dazu beitragen, die einschlägige Kraftstoffnachfrage Deutschlands und der Niederlande ab 2030 zu decken“, so die Kommission. Außerdem unterstütze sie das Bestreben der EU, ab 2030 Technologien für erneuerbaren Wasserstoff in großem Maßstab einzusetzen. Die Maßnahme habe einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger die betreffenden Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht im gleichen Umfang tätigen würden. Die Regelung sei „erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zu fördern, und unterstützt die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Green Deals, der EU-Wasserstoffstrategie und des REPowerEU-Plans“.
In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2018 sind strenge Kriterien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (darunter fällt auch erneuerbarer Wasserstoff) festgelegt, damit diese Kraftstoffe möglichst geringe Auswirkungen auf die Umwelt haben und zum Einsatz erneuerbarer Energien beitragen. Durch eine Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Jahr 2023 wurde der angestrebte Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 Prozent angehoben und das Ziel eingeführt, dass der in der Industrie genutzte Wasserstoff bis 2030 zu 42 Prozent und bis 2035 zu 60 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen soll.
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Die EU-Kommission genehmigt auf deutsch-niederländischer Initiative Beihilfen in Höhe von drei Milliarden Euro zur Produktion von grünem Wasserstoff und Kraftstoffe. © EU-Kommission / Bogdan Hoyaux