(Brüssel / Belgien) – Die Europäische Kommission hat eine mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Sie soll die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument „Auctions-as-a-Service“ (Auktionen als Dienstleistung) der Europäischen Wasserstoffbank im Rahmen der 2026 abgeschlossenen Auktion unterstützen. Mehr dazu:
Damit sollen der Aufbau von 1.000 Megawatt Elektrolyseleistung und die Erzeugung von zehn Millionen Tonnen erneuerbarem Wasserstoff in Deutschland gefördert werden. Ziel ist der Bau neuer Elektrolyseure, aus denen erneuerbarer Wasserstoff in die Pipeline „Danish Hydrogen Backbone 1“ – ein Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse – eingespeist und an Abnehmer im deutschen Wasserstoffkernnetz geliefert wird. Mit den Beihilfen werde nicht nur die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff unterstützt, sondern auch grenzüberschreitende Infrastruktur, die Quellen für erneuerbaren Wasserstoff in der Nordsee mit Großabnehmern verbindet, so die Kommission.
Vereinbarung von Habeck und Aagard
Im März 2023 hatten Bundeswirtschaftsminister a.D. Robert Habeck und der damalige dänische Energieminister Lars Aagard eine enge Zusammenarbeit beim Aufbau einer deutsch-dänischen Wasserstoffinfrastruktur sowie einen gemeinsamen Arbeitsplan für deren Hochlauf vereinbart, um „den Ausbau der Übertragungsinfrastruktur für grünen Wasserstoff zwischen West-Dänemark und Norddeutschland ab dem Jahr 2028 voranzutreiben“, heißt es in der seinerzeit verfassten gemeinsamen Erklärung. Dies ermögliche „eine groß angelegte“ Übertragung für grünen Wasserstoff zwischen Dänemark und Deutschland.
Die Beihilfen werden als direkte Zuschüsse je Kilogramm erzeugtem erneuerbarem Wasserstoff für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren gewährt. Die Empfänger müssen die Einhaltung der EU-Kriterien für die Herstellung erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) nachweisen. Da ausschließlich Projekte beihilfefähig sind, die erneuerbaren Wasserstoff in die Pipeline „Danish Hydrogen Backbone 1“ einspeisen, führe die Regelung nicht zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen, weil diese Infrastruktur langfristig zu günstigerem erneuerbarem Wasserstoff beitragen werde, so die Kommission.
Beihilfen ergänzen Wasserstoffauktion
Die Gelder aus „Auction-as-a-servcie“ ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Projekten in ihrem eigenen Hoheitsgebiet zu unterstützen, die sich auf die Versteigerung der Europäischen Wasserstoffbank beworben haben, aber nicht berücksichtigt wurden. Dies verringert den Verwaltungsaufwand und gewährleistet eine koordinierte und kosteneffiziente Zuweisung.
Erstmals hatte Deutschland solche Mittel im Rahmen der Pilotauktion der Europäischen Wasserstoffbank angemeldet, welche die EU im April 2024 genehmigte. In den nächsten Auktionen nutzen Österreich, Litauen und Spanien ebenfalls diese Möglichkeit, die nationale Wasserstoffwirtschaft als Ergänzung zur Auktion zu unterstützen.
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Dänemark baut mit den dänischen staatlichen Netzbetreibern Energinet (Übertragungsnetz) und Evida (Verteilnetz) eine leitungsgebundene Infrastruktur für Wasserstoff auf, die auch an das deutsche Wasserstoffkernnetz angeschlossen werden soll. © Energinet



