(Berlin / Deutschland) – Erneuerbare Energien sind für die Produktion von grünem Wasserstoff per Elektrolyse unverzichtbar. Die Bundesregierung will (wie berichtet) das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformieren. Sektorenübergreifend werden dabei erhebliche Verschlechterungen für Herstellung, Transport und Nutzung von Ökostrom befürchtet. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Wasserstoffbranche. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Das EEG bedarf aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung“, heißt es in dem Entwurf, mit dem die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel in der deutschen Ökostrom-Förderung einläuten will. Es gelte, das „EEG 2027 konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“ (Link zum Wortlaut des Gesetzentwurfes siehe unten).

Als zentrale Maßnahmen gelten „die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Hausdächern und für diese Erzeuger eine verpflichtende Direktvermarktung bei Neuanlagen“. Für neue Photovoltaikanlagen mit weniger als 25 Kilowatt Leistung seien feste Vergütungen für eingespeisten Strom noch bis Ende 2028 vorgesehen. Die Förderung wird aber „deutlich gekürzt“, so der Plan: Statt wie bisher über 20 Jahre solle sie nun noch drei Jahre laufen, der Satz sinke von zuletzt rund acht Cent auf 5,2 Cent je Kilowattstunde.

PV-Anlagen und Windkraft an Land

Auch für größere PV-Anlagen ab 100 Kilowatt ist eine grundlegende Änderung vorgesehen. Zudem solle die bisherige Aufteilung des Zubaus mit Photovoltaikanlagen auf Dach- und Freiflächenanlagen zugunsten „kostengünstigerer Freiflächenanlagen geändert“ werden. 

Um das Ausbauziel bei Windkraft an Land zu erreichen (115 Gigawatt im Jahr 2030), plant die Bundesregierung zusätzliche Ausschreibungsmengen von zwölf Gigawatt. Bei knappen Kapazitäten entscheide nicht mehr die Reihenfolge der Anträge. Netzbetreiber dürften Anschlussvorhaben künftig unter anderem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren. Würden neue Wind- und Solarparks in überlasteten Netzgebieten gebaut, entfalle für einen Teil des wegen Netzproblemen abgeregelten Stroms für sechs Jahre der finanzielle Ausgleich. 

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „EEG-Novelle 2027“ (Drucksache 21/7867).
Geplanter Zeitpunkt ist 20.35 Uhr. Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen übertragen. Anschließend soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden.

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Am 24. September berät der Bundestag über das EEG 2027. © Deutscher Bundestag