(Bonn / Deutschland) – National wie international wachse die Zahl von Entwicklungsaktivitäten für den Wasserstoffmotor, in der Industrie genauso wie an Universitäten und in Forschungseinrichtungen. Allerdings werde Wasserstoff für Brennstoffzellen und Wasserstoff für Wasserstoffverbrennungsmotoren unterschiedlich besteuert: „Während Wasserstoff für Brennstoffzellen von der Energiesteuer befreit ist, unterliegt Wasserstoff für Wasserstoffmotoren der Besteuerung.“ Diese unterschiedliche Behandlung sei nicht gerechtfertigt, da beide Optionen „valide Technologiepfade für Nutzfahrzeuge darstellen“ und in der EU-CO2-Flottenregulierung als „Zero Emission“ eingestuft seien.
Von Energiesteuer befreien
„Um die Verwendung von Wasserstoff im Straßenverkehr und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger deutlich zu beschleunigen, ist die Befreiung von der Energiesteuer gerechtfertigt.“ Dies fordert der Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader (BWVL) in einem offenen Brief an die künftige Bundesregierung. Die Forderung wird von 36 namhaften Unternehmen und Institutionen getragen.

Ein mit Wasserstoff betriebener Verbrennungsmotor soll das Angebot von emissionsarmen schweren Lkw ergänzen. Auch Volvo gehört zu den Unterzeichnern des offenen Briefes. Der Konzern will ab 2026 H2-Verbrenner in der Praxis testen. © Volvo Truck
Erstens, so die Argumentation, sei der Verbrauch im Wasserstoffmotor lokal CO2-frei. Zweitens werde der anfallende Energiebedarf für Strom und Erdgas bei der Wasserstofferzeugung bereits hoch besteuert. Und schließlich „wurden auch bei der batterie- und brennstoffzellenelektrischen Mobilität zahlreiche förderliche steuerliche Maßnahmen – von der Energiesteuer bis zur Kfz-Steuer – auf den Weg gebracht“. Diese Steuerbegünstigungen würden gelten, obwohl der verwendete Strom beziehungsweise Wasserstoff nur schrittweise auf erneuerbare Quellen umgestellt werde. „Dieser Ansatz ist auch für den Wasserstoffmotor richtig und notwendig“, so der Verband.
Neben Wettbewerbsverzerrung ziehe „die steuerliche Ungleichbehandlung auch konkrete Probleme bei der Anwendung des Wasserstoffmotors nach sich“. So fehlten derzeit etwa technische Möglichkeit zur Differenzierung der beiden Technologien beim Tankvorgang. Dies habe dazu geführt, „dass zahlreiche Wasserstofftankstellen den Wasserstoffmotor aus steuerrechtlicher Vorsicht von der Betankung ausgeschlossen“ hätten, so der Verband. Die steuerliche Belastung liege derzeit bei 0,901 Euro pro Kilogramm, ab 2027 seien es sogar 1,257 Euro. Dies wirke „einer positiven Marktentwicklung des Wasserstoffmotors entgegen“.
EU-Staaten haben Ermessensspielraum
Daher sollte die steuerliche Ungleichbehandlung EU-weit behoben werden. Die Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) erlaube den Mitgliedsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung von Steuerbefreiungen. So könnten (gemäß Paragraf 15) Staaten steuerbare Erzeugnisse, „die bei Pilotprojekten zur technologischen Entwicklung umweltverträglicherer Produkte oder in Bezug auf Kraftstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen“ verwendet werden, „uneingeschränkte oder eingeschränkte Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gewähren“.
Da bei der Reform der EU-Energiesteuerrichtlinie „keine schnelle Einigung zu erwarten ist“, könne ein nationaler Lösungsansatz das Problem beheben – zumal auch andere Regionen wie die USA, China und Indien den Wasserstoffverbrenner „für sich entdeckt haben“. Die Effekte „eines positiven Trends beim Wasserstoffmotor“ gingen „weit über die eigentliche Technologie hinaus“, so der BWVL: „Der Wasserstoffmotor kann die Verwendung von Wasserstoff im Verkehr deutlich beschleunigen und einen positiven Impuls Richtung Wasserstoffwirtschaft setzen.“
Den Wortlaut des offenen Briefes findet man auf der Verbandswebseite.
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Wasserstoff für Verbrennungsmotoren soll von der Energiesteuer befreit werden, fordert der BWVL von der neuen Bundesregierung. © Daimler Truck AG