Die inländische Wasserstoffherstellung wird den deutschen Gesamtenergieverbrauch bis 2030 nur geringfügig beeinflussen. Davon geht die Bundesregierung in ihrer Ende vergangener Woche veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion aus (Drucksachen 19/20916; 19/20351). Der Wasserstoffverbrauch belaufe sich derzeit auf 50 bis 60 Terawattstunden (TWh) pro Jahr. Der Bedarf bestehe hauptsächlich für stoffliche Herstellungsverfahren im Industriesektor und verteile sich gleichmäßig auf die Grundstoffchemie (etwa die Herstellung von Ammoniak und Methanol) sowie die Petrochemie (Herstellung konventioneller Kraftstoffe). Der Hauptteil des genutzten Wasserstoffs sei hierbei derzeit „grauer“ Wasserstoff. Bis 2030 werde ein Anstieg des Bedarfs an Wasserstoff auf 90 bis 110 TWh erwartet, insbesondere bei der Industrie im Stahlsektor sowie im Verkehrsbereich.

Der für die Elektrolyse notwendige Strom müsse dabei nicht zwingen ausschließlich durch Windkraft gewonnen werden, entscheidend sei, „dass die Energie aus erneuerbaren Quellen“ komme. Für die Bundesregierung sei die Verwendung von Strom aus Kernenergie zur Gewinnung von Wasserstoff „grundsätzlich keine Option“. Mit Blick auf die europäischen Stromverbundnetze sei jedoch „nicht vollständig auszuschließen, dass derartiger Strom aus dem Ausland in die inländische Produktion von Wasserstoff einfließt“.

Die Herstellungskosten des Wasserstoffs sollten grundsätzlich „durch den verbrauchenden Sektor gedeckt werden“, heißt es weiter, dies schließe unterstützende Maßnahmen aber nicht aus: „Ferner kann die Wirtschaftlichkeit von grünem Wasserstoff durch Fördermaßnahmen verbessert werden.“ So sollen die Wasserstoffproduzenten „schnellstmöglich“ von der EEG-Umlage befreit werden, allerdings ohne dabei die Umlage für die Allgemeinheit anzuheben.

Die Verbände der Wasserwirtschaft gehen davon aus, dass für rund 70 TWh eine Wassermenge von ungefähr 19 Millionen Kubikmetern pro Jahr in Deutschland für die Wasserstoffherstellung erforderlich sind. Für 14 TWh werden rund 3,8 Millionen Kubikmeter angenommen. Dies entspreche einem Wasserbedarf einer Stadt mit 80.000 Einwohnern. „Der künftige Wasserbedarf ist bei der Ansiedlung neuer Gewerbe- und Industrieansiedlungen zu beachten, um regionale Engpässe bei der Versorgung zu vermeiden“, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung hatte am 10. Juni 2020 die ursprünglich für 2019 angekündigte Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) beschlossen. Zentrale Fragen befänden sich derzeit in der Ausarbeitungsphase, sodass noch keine Aussage zur Summe der hinterlegten Mittel, zur Verteilung auf bestehende oder neue Maßnahmen und zu den konkreten Haushaltstiteln möglich sei. Im zweiten Nachtragshaushalt seien für die Umsetzung der Strategie 200 Millionen Euro Barmittel und 800 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre eingeplant worden.

Deep Link:
https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvNzA3MDE0LTcwNzAxNA==&mod=mod454590
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920916.pdf

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(Reichstag) Nur aus erneuerbaren Energien gewonnener Wasserstoff ist „grün“, erklärte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP / © Deutscher Bundestag