(Brüssel / Belgien) – Nach dem Willen der Bundesregierung soll in den nächsten Jahren eine Reihe von Gaskraftwerken zur Stromerzeugung neu gebaut werden. Einem Antrag auf staatliche Beihilfe hat die EU-Kommission jetzt zugestimmt: Demnach stehen für die potenziellen Betreiber bis zu 35,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit solle sichergestellt werden, „dass ausreichende Kapazitäten für die Erzeugung, Speicherung und den flexiblen Verbrauch von Strom vorhanden sind, sodass die Stromerzeugung die erwartete Nachfrage durchweg decken kann“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission.

Gaskraftwerke müssen wasserstofffähig sein

Die Kapazitäten, die ab 2031 bereitstehen sollen, würden in Auktionen ausgewählt. Alle geförderten Kapazitäten, für die 15-jährige Verträge gelten, müssten spätestens 2045 klimaneutral betrieben werden. Alle neuen Gaskraftwerke, die sich um einen Kapazitätsvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren bewerben, müssten wasserstofffähig sein, damit sie zu gegebener Zeit umgestellt werden könnten.

Die ersten Auktionen finden noch in diesem Jahr statt. Weitere Auktionen seien für die Jahre 2027 und 2029 geplant. Sie stünden „allen Technologien“ und „sowohl bestehenden als auch zusätzlichen Kapazitäten“ offen. Deutschland werde ferner Ausschreibungen durchführen, „um die Dekarbonisierung eines Teils seiner gasbefeuerten Kapazität durch Umstellung auf Wasserstoff zu beschleunigen und so eine mögliche dauerhafte Abhängigkeit von Erdgas zu verhindern“, und außerdem „die Umstellung von Gas auf Wasserstoff unterstützen“.

Auch ausländische Kapazitäten möglich

Diese Maßnahme stehe – „anders als die anfänglichen Ausschreibungen“ – auch ausländischen Kapazitäten offen, die in einem Mitgliedstaat angesiedelt seien, der über eine direkte Netzverbindung zu Deutschland verfüge. Bis zum 31. Dezember 2027 würden Ausschreibungen für die vorzeitige Dekarbonisierung durchgeführt, die auf die Umstellung von zwei Gigawatt Kapazität von Gas auf Wasserstoff bis 2040 abzielten. In der Zeit von 2032 bis 2035 seien Ausschreibungen für die Umstellung von weiteren zwei Gigawatt bis 2043 geplant. Diese Förderung für die vorzeitige Dekarbonisierung falle allerdings nicht unter den Beschluss der Kommission und werde gesondert angemeldet und geprüft.

Änderungen vor der Abstimmung im Bundestag

Hintergrund der Genehmigung ist das „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten“ (StromVKG), das nach Beschluss des Bundestages am 22. Juli in Kraft getreten ist (mehr dazu). Damit wird ein Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 eingeführt, der dafür sorgen soll, dass ausreichend Anlagen zur Stromerzeugung gebaut werden und betriebsbereit sind. 

Gegenüber dem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums gab es vor der Abstimmung im Sommer noch Änderungen: So sollen die Kraftwerkstandorte nun zu einem Drittel im Norden und zu zwei Dritteln im Süden Deutschlands errichtet werden. Dies hatten laut einer Mitteilung des Bundestages „vor allem die Bundesländer gefordert, speziell die ostdeutschen Regierungschefs sahen ihre Regionen benachteiligt“.

Für die Kraftwerksbetreiber wurde die Gebotsobergrenze von ursprünglich 173.000 Euro auf 244.000 Euro pro Megawatt installierter Leistung angehoben. Das sei die Vergütung, die die Betreiber bei den Ausschreibungen für das Bereitstellen der Kraftwerke verlangen dürften.

Für Anbieter, die sich vor allem an den Ausschreibungen für Batteriespeicher beteiligten, wurden die Hürden gesenkt. Anstatt mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom bereitzustellen und nach einer Unterbrechung von höchstens einer Stunde erneut zehn Stunden zu liefern, ist jetzt eine Unterbrechung von drei Stunden zulässig, danach müssen die Anlagen nur bis zu 80 Prozent aufgeladen sein.

Ausschreibung von anfangs neun Gigawatt

Den ersten Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums die Ausschreibungen über rund neun Gigawatt „Langzeitkapazitäten“, was je nach eingesetzter Technologie rund zehn Gigawatt zu installierende Kraftwerksleistung entspreche oder etwa 20 Kraftwerken. Die Bundesnetzagentur führt die erste Runde von Ausschreibungen am 8. September durch, die zweite folgt am 29. Dezember 2026. 

Weitere zwei Gigawatt – ohne „Langzeitkriterium“ – würden im Mai 2027 ausgeschrieben. Bis 2029 gebe es dann weitere Runden. Die Bundesnetzagentur werde die jeweiligen Ausschreibungsmengen so berechnen, dass der vollständige Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 gedeckt sei.

Studie: Pläne völlig überdimensioniert

„Es ist unsicher, ob neue Kapazitäten in dem Umfang, der von der Bundesregierung im Rahmen der Kraftwerksstrategie aktuell geplant wird, bis 2032 überhaupt schon benötigt werden.“ © Wuppertal Institut

In einer im März veröffentlichten Studie des Wuppertal Instituts im Auftrag von Greenpeace Deutschland wird allerdings kritisiert, dass der vorgesehene Zubau neuer Erdgaskraftwerke im Rahmen der Kraftwerksstrategie „deutlich überdimensioniert“ sei (mehr dazu). Neue steuerbare Kapazitäten seien nur selten als Backup für Dunkelflauten nötig. Flexible klimafreundliche Optionen wie Strom- und Wärmespeicher, Energieeffizienz und flexible Biogaskraftwerke könnten  den Bedarf an neuen Kraftwerken deutlich reduzieren.

Demnach könne „ein Zusammenspiel verschiedener Flexibilitätsoptionen Schwankungen bei Wind- und Solarstrom zumindest mittelfristig zuverlässig ausgleichen“. Es sei unsicher, ob neue Kapazitäten in dem von der Bundesregierung im Rahmen der Kraftwerksstrategie aktuell geplanten Umfang „bis 2032 überhaupt schon benötigt werden“, sagt Stefan Thomas, Leiter der Abteilung Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik am Wuppertal Institut. 

DUH: Beschwerde gegen Subventionen

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Entscheidung der EU-Kommission: Trotz erheblicher beihilferechtlicher Bedenken gebe Brüssel grünes Licht für ein Fördermodell, dessen erste Ausschreibungen gezielt auf fossile Gaskraftwerke zugeschnitten seien und saubere Alternativen benachteiligten. „Die Kommission betont in ihrer eigenen Mitteilung, dass die Förderung grundsätzlich allen Technologien offenstehen soll – und räumt zugleich ein, dass Batteriespeicher in der ersten Ausschreibungsrunde effektiv ausgeschlossen werden. Das passt nicht zusammen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Man appelliere an die EU, ein formelles Prüfverfahren zu eröffnen. „Dass die EU-Kommission dieses fossile Milliardenpaket genehmigt, obwohl erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit den beihilferechtlichen Anforderungen an Technologieoffenheit bestehen, ist hochproblematisch.“ Die DUH hat gemeinsam mit Green Planet Energy im August aufgrund dieser beihilferechtlichen Bedenken offiziell Beschwerde gegen die geplanten Subventionen eingereicht.

Die „Studie zur Lastabdeckung und Versorgungssicherheit in einem zukünftigen Energiesystem mit hohem Anteil von fluktuierenden erneuerbaren Energien“ gibt es kostenfrei als PDF (147 Seiten).

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Deutschland bekommt von der EU-Kommission grünes Licht zur Förderung des Baus neuer Gaskraftwerke mit 35 Milliarden Euro. © EU-Kommission