(Bonn / Deutschland) – Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes festgelegt. „Netzbetreiber und Investoren haben nun einen verlässlichen Ordnungsrahmen, der ihnen die Finanzierung des Kernnetzes auf privatwirtschaftlicher Grundlage ermöglicht“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Kunden könnten sich darauf verlassen, dass es ein bundesweit einheitliches und bezahlbares Hochlaufentgelt gebe. „Der Ball für den Start in die Wasserstoffwirtschaft liegt nun bei den Netzbetreibern“, so der Behördenchef.
Finanzierung bis 2055
Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Die „WANDA“ genannte Festlegung schaffe hierfür den regulatorischen Rahmen. Ein „marktfähiges Entgelt“ für den Wasserstoffhochlauf werde ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Kernnetzes erhoben, solle bis 2055 möglichst konstant bleiben und nach einem erfolgreichen Hochlauf und dem Markteintritt einer hinreichenden Anzahl an Kunden schließlich Mehrerlöse generieren, um die anfängliche Kostenunterdeckung auszugleichen. Die vorübergehenden Finanzierungslücken bei den Netzbetreibern werden durch einen Fördermechanismus zwischenfinanziert. Die BNetzA überprüfe die Höhe des Entgelts alle drei Jahre und passe es bei Bedarf an.
„WANDA“ wurde von der neuen Großen Beschlusskammer Energie erlassen, welche die wesentlichen Rahmenbedingungen der Netzregulierung unabhängig von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber bestimmt. Die Bundesnetzagentur hatte Anfang April die Konsultation zur Festlegung von „Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoffkernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus“ (WANDA) gestartet. Marktteilnehmer konnten bis Ende April Stellungnahmen abgeben. Ebenfalls im April hatte der Deutsche Bundestag die Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung und die Finanzierung des Kernnetzes beschlossen.
Höhe des Entgelts noch nicht festgelegt
Nächster Schritt ist der Antrag der Netzbetreiber zur Genehmigung des Wasserstoffkernnetzes, der Mitte des Jahres erwartet wird. Des Weiteren müssten alle künftigen Kernnetzbetreiber, die bereits für das Jahr 2025 Kosten gelten machen wollten, bis zum 30. Juni 2024 ihre Daten per Erhebungsbogen einreichen. Im Rahmen dieser Festlegung wird das Hochlaufentgelt noch nicht in seiner Höhe bestimmt, sondern erfolge in separaten Festlegungen noch in diesem Jahr.
Die Festlegung „WANDA“ sowie den „Erhebungsbogen für Kostenmeldungen“ gibt es nebst weiteren Hinweise auf der Website der Bundesnetzagentur.
Foto
Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. © Bundesnetzagentur