(Berlin) – Das Bundeskabinett hat einen regulatorischen Rahmen des Hochlaufs für ein Wasserstoffnetz beschlossen. Damit könnten weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Speicher flächendeckend eingebunden werden. Dies sei der „Grundstein für die Wasserstoffzukunft“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck.
Mit dem Beschluss zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werde außerdem die Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes geregelt, auf dessen Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen könne. Damit, so Habeck, erhalte die „Wirtschaft Planungssicherheit für Investitionen in die Dekarbonisierung von Unternehmens- und Produktionsprozessen“. Das Kernnetz soll nach Angaben des Wirtschaftsministeriums „grundsätzlich vollständig über Netzentgelte“ finanziert und somit privatwirtschaftlich aufgebaut werden. Die Entgelte werden gedeckelt, um zu verhindern, dass in den ersten Jahren sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf behindern.
Netzentwicklungsplan alle zwei Jahre
Den künftigen Kernnetzbetreibern werde „eine risikoangemessene Verzinsung und subsidiäre Risikoabsicherung des Bundes unter Anrechnung eines Selbstbehalts“ gewährt. Durch eine zeitliche „Entgeltverschiebung“ trügen spätere Nutzer die Aufbaukosten des Netzes mit.
Mit den neuen Regelungen im EnWG solle im Jahr 2026 erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen erstellen dafür künftig alle zwei Jahre einen Rahmen.
Netz mit 9.700 Kilometern geplant
Nach Angaben der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas) wurde der Antragsentwurf für das Wasserstoffkernnetz parallel der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz übermittelt. Die Gesamtlänge beträgt demnach rund 9.700 Kilometer. Davon entfallen 710 Kilometer auf Leitungen von 17 weiteren potenziellen Wasserstoffnetzbetreibern, die zum ersten Planungsstand vom Frühsommer Stellung genommen hatte.
Seinerzeit lag die Leitungslänge noch bei rund 11.200 Kilometern. Doch hatte der FNB im Juli betont, dass dies noch nicht „der finale Entwurf“ gewesen sein. Die Trassenvarianten wurden noch bewertet und optimiert. Der Verband ging davon aus, dass das Kernnetz „nach der Optimierung kleiner ausfallen“ werde.
Das Netz bestehe nun zu etwa 60 Prozent aus umgestellten Erdgasleitungen, die übrigen 40 Prozent würden neu gebaut. Die Investitionskosten belaufen sich auf 19,8 Milliarden Euro. Die Einspeisekapazität betrage rund 100 Gigawatt, die Ausspeisekapazität liege bei 87 Gigawatt. Der Entwurf erfülle die in der EnWG-Novelle verankerten Ziele eines „deutschlandweiten, ausbaufähigen, effizienten und schnell realisierbaren Wasserstoffnetzes bis zum Zieljahr 2032“, so die FNB Gas-Geschäftsführerin Barbara Fischer. „Damit setzt sich Deutschland beim Aufbau der Infrastruktur an die Spitze in Europa.“
Aufbau soll 2024 starten
Die Bundesnetzagentur prüft nun den Antragsentwurf und startet eine allgemeine Konsultation. Verbände und Akteure können bis zum 8. Januar 2024 Stellung nehmen. Nach Inkrafttreten der EnWG-Novelle würden die Netzbetreiber voraussichtlich im ersten Quartal 2024 den finalen gemeinsamen Antrag offiziell vorlegen, der dann durch die Bundesnetzagentur nochmals konsultiert, geprüft und genehmigt wird. Der Aufbau des Kernnetzes solle im kommenden Jahr beginnen.
Der Antragsentwurf bilde die erste Stufe des Netzhochlaufs, so das Bundeswirtschaftsministerium. Das Kernnetz sei die Voraussetzung, um große Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie Gaskraftwerke auf Wasserstoff umzurüsten oder durch neue Wasserstoffkraftwerke zu ersetzen. Es sei auch die Grundlage für eine europäisch integrierte Netzinfrastruktur.
Den Antragsentwurf gibt es als PDF (61 Seiten) auf der FNB-Webseite. Der Verband ist ein Zusammenschluss von 15 Unternehmen.
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Thomas Gößmann (rechts), Vorstandsvorsitzender des FNB Gas, stellen den Entwurf des Wasserstoffkernnetzes vor. © BMWK / Susanne Eriksson