(Berlin) – Die Bundesregierung hat ein Interessenbekundungsverfahren für Wasserstoffprojekte auf den Weg gebracht. Die federführenden Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWI) sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) rufen Unternehmen auf, ihre Vorhaben zu skizzieren und Vorschläge bis zum 19. Februar einzureichen.

Im Rahmen der „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI) will die Bundesregierung „integrierte Projekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Erzeugung grünen Wasserstoffs über Infrastruktur bis zur Nutzung von Wasserstoff in der Industrie und Mobilität“ fördern. Insgesamt sollen hierfür mehrere Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung des letzten Jahres sowie Mittel der Bundesländer zur Verfügung stehen.

Mit den IPCEI-Verfahren werden Projekte mit nationalen staatlichen Mitteln gefördert, die einen wichtigen Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und den strategischen Zielen der Europäischen Union leisten.

In einer Online-Veranstaltung informiert die Bundesregierung über das Förderverfahren und beantwortet Fragen. Termine: 21. Januar 2021 von 10 bis 12 Uhr und 9. Februar 2021 von 10 bis 12 Uhr.

Bei einer virtuellen Auftaktveranstaltung im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft im Dezember 2020 unterzeichnete Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gemeinsam mit 22 weiteren europäischen Ministerinnen und Ministern ein „Manifesto“ für das IPCEI „Wasserstofftechnologien und -systeme“. Darin sagten die beteiligten Regierungen die Finanzierung von Wasserstoffprojekten in ihren Ländern zu und vereinbarten das weitere gemeinsame Vorgehen (wir berichteten). Mit dem Interessenbekundungsverfahrens geht Deutschland den ersten konkreten Schritt hin zu einem Wasserstoff-IPCEI.

Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse

Bei einem „Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse“ handelt es sich um ein transnationales Vorhaben, das mittels staatlicher Förderung einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und Wirtschaft leistet. Ein IPCEI muss unter anderem von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden, eine eigene Ko-Finanzierung durch die beteiligten Unternehmen/Einrichtungen vorsehen sowie sehr ehrgeizige Ziele in Bezug auf Forschung und Innovation verfolgen, die deutlich über den internationalen Stand der Technik in dem betreffenden Sektor hinausgehen.

Die IPCEI-Förderung soll nur die Finanzierungslücke decken und eine hinreichende Rentabilität des Vorhabens gewährleisten. Dabei sind bis zu 100 Prozent der beihilferechtlich anerkannten förderfähigen Kosten bis zur Höhe der Finanzierungslücke (Funding Gap) zuwendungsfähig. Die Partner müssen sich in jedem Fall mit einem erheblichen Eigenanteil beteiligen.

Die Mitgliedstaaten können für IPCEI rückzahlbare Vorschüsse, Kredite, Garantien oder nichtrückzahlbare Zuschüsse gewähren. Die Art der Förderung (zuwendungsfähige Kosten/Ausgaben, Förderquote, Förderzeitraum) wird für jedes IPCEI vom zuständigen Mitgliedstaat im Rahmen der Vorgaben der beihilferechtlichen Genehmigung festgelegt. Die Staaten stellen die Fördermittel aus ihrem nationalen Haushalt zur Verfügung.

Bekanntmachung im Wortlaut
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/I/ipcei-bekanntmachung-interessenbekundungsverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=16
Deep Link
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210114-europaeisches-grossprojekt-zur-foerderung-von-wasserstofftechnologien-geht-in-die-startbloecke.html
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ipcei-verfahren-wasserstoff.html

Foto
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier / © BMWi/Andreas Mertens