(Berlin / Deutschland) – Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW führen zum 1. April 2026 ein neues Verfahren für die Bereitstellung von Netzanschlüssen ein. Anträge auf Anschluss von Großverbrauchern an das Höchstspannungsnetz, etwa für Batteriespeicher, Rechenzentren und Elektrolyseure, werden künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet, teilten die Unternehmen mit.
Ablösung des Windhundprinzips
Das bisherige Windhundprinzip („First come, first served“) habe in den vergangenen zwei Jahren „zu einer unverhältnismäßigen Flut an Anträgen“ geführt, die die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten und Ressourcen in den Umspannwerken sowie den im Rahmen der Netzentwicklungsplanung ermittelten Bedarf bei Weitem übertrafen. Seit 2024 habe es einen enormen Anstieg von Netzanschlussbegehren für große Erzeuger und Verbraucher, insbesondere von Großbatteriespeichern (BESS), gegeben.
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Das Reifegradverfahren („First ready, first served“) löse nun das Windhundprinzip ab. Anträge würden künftig in festen Zyklen gesammelt und bewertet. Übersteige die Anzahl der eingereichten Projekte die verfügbaren Kapazitäten, so erhielten die am weitesten entwickelten und somit „reifsten“ Projekte ein Angebot mit einem Zeitplan für einen Netzanschluss.
Messbare Kriterien sind gefordert
Bei der Bewertung stünden messbare und transparente Kriterien im Mittelpunkt, etwa Flächensicherung, Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projekts. Vergleichbare Verfahren hätten sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt.
Die Nachfrage nach Netzanschlüssen werde das Angebot indes unabhängig vom neuen Verfahren weiterhin übersteigen. Die ÜNB empfehlen, dass die Politik gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien einführe, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren. So könne gewährleistet werden, dass Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie oder Rechenzentren angemessen berücksichtigt würden.
Umsetzung in fünf Schritten
Für die Einführung des neuen Reifegradverfahrens seien mehrere Schritte erforderlich, die sowohl die Übergangsphase als auch die Vorbereitung des ersten Antragszyklus umfassten. Demnach gelte zunächst eine Übergangsregelung: Bereits erteilte Netzanschlusszusagen behielten ihre Gültigkeit. Alle derzeit in Prüfung befindlichen sowie bis zum Start des neuen Verfahrens eingehende Anträge könnten in das Reifegradverfahren überführt oder alternativ zurückgezogen werden.

Die Ablösung des Windhundprinzips durch das Reifegradverfahren erfolgt in mehreren Schritten. © Screenshot Konzept der ÜNB
Bei den vier ÜNB lagen zum Ende des dritten Quartals 2025 insgesamt 717 Netzanschlussanträge mit einer kumulierten Gesamtleistung von rund 270 Gigawatt (GW) vor, davon allein 545 Anträge für den Anschluss von Großbatteriespeichern mit 211 GW Leistung. Hinzu kämen nach Branchenschätzung weitere knapp 600 GW an Anträgen für Großbatteriespeicher auf der Ebene der Verteilnetzbetreiber. Für rund 51 GW Großbatteriespeicher seien bereits Netzanschlusszusagen erteilt worden. Die Anlagen sollen „im Laufe der nächsten Jahre an das Übertragungsnetz“ angeschlossen werden.
Inwiefern die Unternehmen selber dazu beitragen könnten, die offensichtlichen Engpässe mit Erweiterungen der Kapazitäten etwa bei den Netzen und Anschlüssen abzubauen, sagten die Konzerne nicht.
Das Verfahren und die einzelnen Prozessschritte wurden auf der gemeinsamen ÜNB-Seite Netztransparenz.de veröffentlicht (PDF, 55 Seiten). Zusätzlich gibt es dort online verfahrensrelevante Informationen, darunter eine FAQ-Liste.
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Wer einen Anschluss an die Übertragungsnetze beantragt, muss ab April die Baureife des Vorhabens nachweisen. © TransnetBW GmbH




