(Brüssel / Belgien) – Bei der ersten Auktion der Europäischen Wasserstoffbank stehen 800 Millionen Euro für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff bereit. Die Hersteller können sich bis zum 8. Februar 2024 über das EU-Finanzierungs- und Ausschreibungsportal um eine Förderung in Form einer festen Prämie pro Kilogramm produzierten Wasserstoffs bewerben. „Die Prämie soll die Lücke schließen zwischen dem Produktionspreis und dem Preis, den die Verbraucher derzeit zu zahlen bereit sind – auf einem Markt, auf dem nicht-erneuerbarer Wasserstoff noch billiger zu produzieren ist“, so die Europäische Kommission. Die Fördermittel stammen aus den Einnahmen durch den Emissionshandel.
Transparenz bei den Preisen
Angebot und Nachfrage nach erneuerbarem Wasserstoff sollen mit der Auktion zusammengeführt werden. Auch wolle man „Transparenz bei den Preisen schaffen, was dazu beitragen wird, einen europäischen Wasserstoffmarkt in Gang zu bringen“, sagte Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič. Dies wiederum werde dazu beitragen, „den Übergang der EU zu sauberer Energie zu beschleunigen und gleichzeitig unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten“.
Im Rahmen der Pilotauktion können Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff Gebote für eine EU-Förderung für eine bestimmte Menge an Wasserstoffproduktion abgeben. Die Gebote sollten auf einem vorgeschlagenen Preisaufschlag pro Kilogramm produzierten erneuerbaren Wasserstoffs basieren, der bis zu einer Obergrenze von 4,50 Euro pro Kilogramm reichen kann. Gebote werden in der Reihenfolge des niedrigsten bis zum höchsten Gebotspreis eingestuft und erhalten den Zuschlag in dieser Reihenfolge, bis das Auktionsbudget erschöpft ist.
Die ausgewählten Projekte erhalten die bewilligte Förderung bis zu zehn Jahre lang zusätzlich zu den Markteinnahmen, die sie aus dem Wasserstoffverkauf erzielen. Die Antragsteller werden im April 2024 über die Bewertungsergebnisse informiert und unterzeichnen dann die Finanzhilfevereinbarungen innerhalb von neun Monaten. Anschließend müssen sie innerhalb von fünf Jahren mit der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff beginnen.
Staaten können mitfinanzieren
Die Kommission bietet im Rahmen der Wasserstoffbank auch einen „Auktions-as-a-Service“ genannten Mechanismus. Dieser ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Projekte zu finanzieren, die an der Auktion teilgenommen haben, aber aufgrund von Budgetbeschränkungen nicht für eine Förderung durch den Innovationsfonds ausgewählt wurden. Jede von den Mitgliedstaaten über diesen Dienst angebotene Unterstützung wird als staatliche Beihilfe betrachtet. Die Staaten müssen dies bei der Kommission anmelden.
Die Pilotauktion ermögliche, zuverlässige Daten über die Projektpipeline für erneuerbaren Wasserstoff in der EU, das Ausmaß des Wettbewerbs um diese Art der Förderung, die Kosten der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und den Marktpreis zu sammeln, so die Kommission. Die Erkenntnisse würden genutzt, um künftige Auktionen für andere Dekarbonisierungstechnologien und -produkte zu entwickeln.
Die Europäische Wasserstoffbank wurde von Kommissionspräsidentin von der Leyen 2022 angekündigt, um die heimische Wasserstoffproduktion in der EU und die Einfuhr von erneuerbarem Wasserstoff zu unterstützen. Sie soll private Investitionen in der EU und in Drittländern freisetzen, indem sie sich mit den anfänglichen Investitionsherausforderungen und -erfordernissen befasst, die Investitionslücke schließt und die künftige Versorgung mit erneuerbarem Wasserstoff an die Verbraucher anbindet. Eine zweite Versteigerungsrunde werde den Angaben zufolge 2024 eingeleitet.
Die EU hat die Auktion und die Mechanismen jüngst im Rahmen einer Online-Infoveranstaltung vorgestellt. Auf der Website gibt es einen Link zu einem Mitschnitt (Youtube, auf Englisch).
Die EU hat die erste Wasserstoffauktion gestartet. Eine weitere ist für 2024 geplant. © Europäische Kommission