(Straßburg / Berlin) – Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben in der vergangenen Woche dafür gestimmt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 45 Prozent zu erhöhen. Sie verabschiedeten damit einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Nach der derzeit geltenden Gesetzgebung ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 Prozent ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

Höhere Quote für Wasserstoff im Verkehrssektor

In der Richtlinie werden auch Unterziele für Branchen wie Verkehr, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte festgelegt. Im Verkehrssektor soll der Einsatz erneuerbarer Energien zu einer 16-prozentigen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen, und zwar durch einen höheren Anteil an Biokraftstoffen sowie eine Quote für „erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wie Wasserstoff“, heißt es in einer Mitteilung des Plenarbüros.

Einsatz für Luft- und Seeverkehr

Die Parlamentarier bekräftigen überdies, dass Wasserstoff „als Einsatzstoff oder Energiequelle in industriellen und chemischen Prozessen und im Luft- und Seeverkehr eingesetzt werden“ könne, „wodurch Wirtschaftszweige dekarbonisiert werden, in denen eine unmittelbare Elektrifizierung technisch nicht möglich oder nicht wettbewerbsfähig ist“; außerdem „dort, wo es notwendig ist, für die Energiespeicherung zum Ausgleich des Energiesystems“, weshalb ihm „bei der Integration der Energiesysteme erhebliche Bedeutung zukommt“.

Überdies sei es „auch wichtig, Forschung und Innovation im Bereich sauberer Energieträger wie Wasserstoff zu fördern, um die steigende Nachfrage nach alternativen Kraftstoffen zu befriedigen und vor allem Energie auf den Markt zu bringen, deren Gestehungskosten niedriger sind als die von fossilen Brennstoffen wie Diesel, Heizöl oder Benzin“.

„Erneuerbar“ nur aus erneuerbaren Quellen

Als „erneuerbar“ wird Wasserstoff definiert, „der unter Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch Elektrolyse von Wasser (in einem mit Elektrizität aus erneuerbaren Quellen betriebenen Elektrolyseur) oder durch Reformierung von Biogas oder durch biochemische Umwandlung von Biomasse erzeugt wird“, so das Dokument. Die Mitgliedstaaten sehen auch „ein einheitliches System der Herkunftsnachweise für mit Strom aus erneuerbarer Energie erzeugten Wasserstoff vor“. Außerdem sollen sie einen Rechtsrahmen festlegen, „der Unterstützungsmaßnahmen für die Industrie umfassen und die Nutzung von Energie und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen durch die Industrie fördern kann“.

Die Abgeordneten und die tschechische Ratspräsidentschaft werden nun in die Verhandlungen über den Gesetzentwurfe eintreten.

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Das Europäische Parlament in Straßburg © Europäisches Parlament / EP

Änderungen des Europäischen Parlaments am Vorschlag der EU-Kommission zur „Richtlinie über erneuerbare Energien“