(Brüssel / Belgien) – Die Europäische Kommission hat eine mit drei Milliarden Euro ausgestattete deutsche Beihilferegelung für die Errichtung des Wasserstoffkernnetzes genehmigt. Dies ermögliche den Aufbau einer Fernleitungsinfrastruktur für Wasserstoff und sei Teil der europäischen Grundstruktur, die mehrere Mitgliedstaaten verbindet.

Investitionen erleichtern

Die Maßnahme ziele darauf ab, Investitionen in den Bau des Wasserstoffkernnetzes zur Umstellung vorhandener Erdgasleitungen auf Wasserstoff sowie die Errichtung neuer Pipelines und Verdichterstationen zu erleichtern. Bau und Betrieb des Wasserstoffkernnetzes werden, wie berichtet, von den Fernleitungsnetzbetreibern finanziert, die detaillierten Konditionen erarbeitet die Bundesnetzagentur.

Mit der Beihilfe kommen die Unternehmen mittels einer staatlichen Garantie an günstige Darlehen zur Deckung der Verluste am Anfang der Hochlaufphase. Deutschland erwartet zu Beginn nur eine geringe Zahl von Netznutzern, sodass die Entgelte zunächst niedriger sein werden, als zur Deckung der Kosten erforderlich. Dadurch sollen die Nutzung des Netzes und der Hochlauf des Wasserstoffmarkts gefördert werden.

Zinsen unter Marktsatz

Die Darlehen werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu ihren eigenen Refinanzierungskosten gewährt, wodurch die Zinsen unter den Marktsätzen liegen, und sind bis 2055 zurückzuzahlen. Der geschätzte Beihilfebetrag von drei Milliarden Euro entspreche „den zusätzlichen Finanzierungskosten, die die Fernleitungsnetzbetreiber ohne die staatliche Garantie tragen müssten“, so die Kommission. Die erste große Leitung solle 2025 in Betrieb genommen werden und das gesamte Kernnetz 2032 fertig sein.

Die Maßnahme ergänzt einige wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI), insbesondere das von der Kommission im Februar 2024 genehmigte und 6,9 Milliarden Euro schwere Projekt „Hy2Infra“, wodurch sich die Förderwirkung für die Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland und Europa insgesamt verstärkt.

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Die EU-Kommission genehmigt Beihilferegelung für Investitionen in das deutsche Wasserstoffkernnetz. © EU-Kommission