(Berlin) – Die Bundesregierung will mit einem Gesetz den Weg für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur bereiten. Es gehe um erste regulierungsrechtliche Grundlagen, bis ein Ordnungsrahmen auf europäischer Ebene neue Anpassungen erfordert, heißt es.

Für die Umwidmung von Gasleitungen, den Neubau von Wasserstoffleitungen und für die Integration bestehender privater Infrastrukturen brauche es Planungs- und Investitionssicherheit. Die Regelung sei indes auch deswegen für den Übergang gedacht, weil es perspektivisch um eine Integration von Wasserstoff ins Gesamtenergiesystem gehe und Erfahrungen etwa mit der Umsetzung der Wasserstoffstrategie in künftige Regelungen einfließen würden.

Mit dem „Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ (19/27453) sollen EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Damit werden auch Änderungen in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen notwendig, vom Energiewirtschaftsgesetz über das EEG und die Gasnetzzugangsverordnung bis zur Stromnetzentgeltverordung.

Wasserstoff als neue Energieform

Im Kern wird mit diesem Gesetz eine völlig neue Energieform anerkannt. Es enthält Bestimmungen zur Regulierung von reinen Wasserstoffnetzen, die auf eine Markthochlaufphase ausgerichtet sind. Diese sind von Gasversorgungsnetzen zu unterscheiden, denen Wasserstoff beigemischt wird. Wasserstoff wird somit neben Elektrizität und Gas als selbstständige „neue Energieform definiert, soweit er zur leitungsgebundenen Energieversorgung verwendet wird“.

Die Ausgangssituation für die Einführung einer Regulierung reiner Wasserstoffnetze unterscheidet sich deutlich von den Situationen zum Zeitpunkt der Öffnung der Märkte für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Jahr 1998 oder bei Einführung der heutigen Regulierung der Strom- und Gasversorgungsnetze im Jahr 2005, heißt es in der Begründung. Seinerzeit gab es, insbesondere im Strombereich, über Jahrzehnte gewachsene Netzstrukturen. Im Vordergrund auch der politischen Ziele stand nicht der Aufbau einer Infrastruktur, sondern die Begrenzung der Marktmacht von Netzbetreibern. Die Existenz zum Beispiel von Inselnetzen oder einzelner Leitungen, die nicht mit dem allgemeinen Versorgungsnetz verbunden waren, war in Deutschland „kein gesondert zu adressierender Sachverhalt“.

Die besondere Herausforderung im Bereich der Regulierung von Wasserstoffnetzen sei derzeit, dass die Einführung von Aufsichtsstrukturen für einen Monopolbereich parallel zu dem Aufbau entsprechender Netze und dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft insgesamt erfolge.

Soweit es in Deutschland bereits reine Wasserstoffleitungen oder -netze gibt, unterfallen diese keiner Regulierung, sondern dem Kartellrecht. Daher siehe der Gesetzentwurf derzeit davon ab, alle bestehenden oder künftigen Wasserstoffleitungen oder -netze zwingend einer Regulierung zu unterwerfen.

Zugang zum Netz für Dritte

Überdies wird geregelt, dass Betreiber von Wasserstoffnetzen Dritten den Anschluss und den Zugang zu ihren Netzen zu angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen zu gewähren haben. Dies darf verweigert werden, soweit der Betreiber nachweisen kann, dass ihm dies aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet, eine Stellungnahme stand bei Redaktionsschluss noch aus. Der Entwurf steht am 24. März auf der Tagesordnung des Bundestages. Eine Aussprache ist nicht geplant, die Vorlage soll zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen werden.

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https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927453.pdf

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Reichstagsgebäude / © Deutscher Bundestag, Simone M. Neumann