(Berlin / Deutschland) – Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) verabschiedet. Ziel sei es, so heißt es in der Vorlage, „den Markthochlauf von Wasserstoff deutlich zu beschleunigen“ und einen „Beitrag zur Transformation Deutschlands zur klimaneutralen Volkswirtschaft zu leisten“. Mit vereinfachten Genehmigungsverfahren sollten klare Vorgaben und Fristen etabliert werden. Dies gebe Industrie und Wirtschaft einen verlässlicheren Rahmen.
Infrastruktur für Importe ausbauen
Zudem solle laut Entwurf die langfristige Umstellung auf klimaneutralen Wasserstoff vorangetrieben werden, basierend auf einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien aus dem Inland und aus Importen. Der Hochlauf benötige „effektive, kohärente und transparente Rahmenbedingungen, die die be- stehenden Förderinstrumente optimal“ ergänzten. Im Fokus stehe die Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren insbesondere für die Erzeugung, die Speicherung, den Transport und den Import von Wasserstoff. Damit solle die nationale Inlandsinfrastruktur für Importe von Wasserstoff und seinen Derivaten schneller, unbürokratischer, digitaler und umfassender ausgebaut werden.
Gesetzentwurf umfasst auch Lieferkette
Das Gesetz nimmt auch die gesamte Wasserstofflieferkette in den Blick: von der Herstellung über den Import, die Speicherung bis zum Transport. Es benennt unter anderem Elektrolyseure an Land und auf See, Importanlagen für Wasserstoff und seiner Derivate, Speicher und Leitungen. Zur Dekarbonisierung insbesondere des Schiff- und Luftverkehrs werden Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst.
Zudem werde die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff vereinfacht. Hierdurch solle dessen Förderung nebst entsprechender Projekte erleichtert werden, um die nationale Versorgung mit Wasserstoff zusätzlich zu verbessern.
Anlagen im öffentlichen Interesse
Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes sollen „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Damit komme Wasserstoffprojekten in Zulassungsentscheidungen „ein besonderes Gewicht zu“. Belange der öffentlichen Wasserversorgung (insbesondere Trinkwasserschutz) und des Wasserhaushalts blieben gewahrt.
In einer Stellungnahmen erklärte der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Mahmut Özdemir, es gehe „nicht darum, sofort ausschließlich grünen Wasserstoff zu nutzen“, sondern den Hochlauf „pragmatisch, sicher und sektorübergreifend voranzutreiben, um nicht den Anschluss an den internationalen Wettbewerb zu verlieren“.
BDEW fordert finanzielle Verlässlichkeit
Nach Auffassung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) liege nunmehr „ein geeigneter Vorschlag auf dem Tisch, um Infrastruktur und Erzeugung zumindest verfahrensrechtlich voranzubringen“. Allerdings brauche es noch mehr, fordert die Branchenlobby: „Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber auch materiellrechtliche Erleichterungen verankert – etwa eine bauplanungsrechtliche Privilegierung, klare Vorgaben zum Vergaberecht sowie praxistaugliche Lösungen für Reparaturen an Leitungen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Nur so könnten Verfahren in der Praxis „spürbar beschleunigt und Investitionen abgesichert werden“.
Gleichzeitig sei auch ein verlässlicher finanzieller Rahmen erforderlich: Der aktuelle Haushaltsentwurf sende jedoch „mit Kürzungen bei der Wasserstoffförderung ein völlig falsches Signal“, sagt Andreae. „Die Bundesregierung muss hier dringend nachsteuern, um Planungssicherheit, Investitionen und den Wasserstoffhochlauf nicht zu gefährden.“ Die Politik müssen sich dringend und klar zum Wasserstoffhochlauf bekennen, was sich auch im Haushalt wiederfinden müsse.
In den nächsten Schritten müssen sich nunmehr Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen. Wann dies geschieht, ist noch nicht festgelegt.
Den Entwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz) gibt es als PDF (55 Seiten).
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Bundeskabinett beschließt den Entwurf für das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz: Jetzt müssen sich Bundesrat und Bundestag damit befassen. © Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann