(Berlin) – Der Bundesrat fordert „einen ambitionierten Rechtsrahmen“ für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft. Die Bundesregierung solle die Anpassung eines regulatorischen Rahmens für Wasserstoffnetze kurzfristig noch in dieser Legislaturperiode anstoßen.

Grundlegende Reform im Energiesektor

Dabei spricht sich die Länderkammer für eine grundlegende Reform des Umlagen-, Steuer- und Abgabensystems im Energiesektor aus. Dieses müsse systematisch, sektorenkopplungsfreundlich, dekarbonisierungsorientiert und technologieoffen fortentwickelt werden. Dazu gehört auch die schrittweise Reduzierung der EEG-Umlage für Wasserstoffelektrolyseanlagen. Die Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff müsse „unverzüglich erfolgen, um einen wirtschaftlichen Anreiz zu setzen“.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung außerdem auf, rechtzeitig die Voraussetzungen zur Realisierung von Vorhaben zur Erzeugung, Nutzung, Transport und Import von Wasserstoff zu schaffen. Dabei komme der Weiterentwicklung von Gasspeichern eine besondere Bedeutung zu. Der länderübergreifende Handel mit erneuerbaren Gasqualitäten erfordere harmonisierte Standards für die Produkte, Zertifizierung, Herkunftsnachweise und technische Normanforderungen – nur so werde es künftig möglich sein, die erforderlichen Mengen an grünem Wasserstoff zur Verfügung zu stellen.

Europäische Klassifizierung

Notwendig sei eine eindeutige Klassifizierung und Zertifizierung von grünem Wasserstoff und Folgeprodukten wie zum Beispiel grünem Methanol auch auf europäischer Ebene, um einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Hierfür müsse der europäischen Rechtsrahmen angepasst werden.

Die Ministerpräsidenten betonten überdies die Bedeutung grünen Wasserstoffs für die Luft- und Schifffahrt. Um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Luftverkehrswirtschaft zu vermeiden, bedürfe es aber europäischer und internationaler Lösungen für eine Beimischungsquote des so genannten grünen Kerosins. Zu prüfen sei, ob daneben auch andere Markt- und Einführungsmodelle zielführend sind.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Forderungen des Bundesrates umsetzt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Vorausgegangen war im Oktober eine Initiative der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, deren Beschlussvorlage in den Bundesratsausschüssen modifiziert wurde (wir berichteten).

Deep Link
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0601-0700/647-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Vorgang
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2020/0601-0700/0647-20.html

Foto
der Bundesrat fordert von der Regierung einen gesetzlichen Rahmen für die Wasserstoffwirtschaft / © Bundesrat, Frank Bräuer