(Berlin) – Das Bundeskabinett hat die Vorlage des Regierungsentwurfs für den Wirtschaftsplan des „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) für das Jahr 2024 sowie die Finanzplanung bis 2027 beschlossen. Die vorgesehenen Investitionen belaufen sich auf insgesamt 211,8 Milliarden Euro. Die Ausgaben im Wirtschaftsplan 2024 betragen 57,6 Milliarden Euro. Davon entfallen 47,4 Milliarden Euro auf Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

3,7 Milliarden Euro für die Wasserstoffwirtschaft

Ein Aufgabenschwerpunkte für das Jahr 2024 umfasst den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft inklusive der „Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft“, wozu auch die Stiftung H2Global gehört. Dabei handelt es sich, wie berichtet, um einen Doppelauktionsmechanismus, der nach dem Ansatz „Contracts-for-Difference“ (CfD) funktioniert: Grüner Wasserstoff und dessen Derivate werden zum geringstmöglichen Preis mit 10-Jahres-Verträgen außerhalb Europas eingekauft und anschließend innerhalb Europa an den Meistbietenden verkauft.

Es ist zu erwarten, dass der Einkaufspreis derzeit noch höher liegt als der Verkaufspreis. Die negative Differenz wird durch Zuwendungen des Bundes zeitlich befristet ausgeglichen. Das in Leipzig angesiedelte Tochterunternehmen Hintco GmbH fungiert als Zwischenhändler. Im KTF sind dafür rund 3,7 Milliarden Euro vorgesehen.

Förderung effizienter Gebäude und EEG

Weitere Schwerpunkte betreffen unter anderem die Förderung effizienter Gebäude inklusive der sozialen Abfederung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (rund 18,8 Milliarden Euro), die Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (rund 12,6 Milliarden Euro), die Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den EU-Emissionshandel (rund 2,6 Milliarden Euro), die Förderung der Elektromobilität inklusive der Batteriezellfertigung (rund 1,6 Milliarden Euro), Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe (rund 850 Millionen Euro) sowie die Transformation der Wärmenetze (rund 800 Millionen Euro). Künftig sollen auch andere Transformationstechnologien, etwa die Herstellung von Solaranlagen, berücksichtigt werden.

Der Klima- und Transformationsfonds liegt als Sondervermögen in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums. Die Bewirtschaftung obliegt zum Großteil dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Foto
Der Entwurf des KTF-Wirtschaftsplans wird zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushalts dem Bundestag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet. © Deutscher Bundestag