(Berlin) – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen „Arbeitsplan Energieeffizienz“ vorgelegt. Darin definiert die Bundesregierung „wichtige Schritte, wie mehr Energie eingespart und die Energieeffizienz erhöht werden kann“, heißt es dazu. Der Plan enthält einen Maßnahmenkatalog mit finanziellen Anreizen, gezielter Förderung sowie Anpassungen des regulatorischen Rahmens – auch für Wasserstoff und Power-to-X-Verfahren.
Markthochlauf von Wasserstoff fördern
In der Industrie sei „ein regelrechter Nachfrageboom nach grünem Wasserstoff zu beobachten“, heißt es in dem fünfseitigen Papier. Die Bundesregierung fördere den Markthochlauf durch ein großes europäisches Wasserstoffprojekt (IPCEI Wasserstoff – Important Projects of Common European Interest) mit über acht Milliarden Euro für 62 Projekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Überdies gebe es Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro für das Doppelauktionsmodell „H2Global“ sowie Unterstützung für Energiepartnerschaften und den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland.
Stromnutzung abgabefrei für Power-to-X-Verfahren
„Wir werden die Nutzung von erneuerbarem Strom nochmals verbessern, indem wir die Mengen an grünem Industriestrom erhöhen“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei der Vorstellung des Programms. Durch eine Regelung gemäß dem Motto „Nutzen statt Abschalten“ solle Strom, der nicht im Netz aufgenommen werden kann, ohne Abgaben und Gebühren in Speichermedien oder Power-to-X-Verfahren verwendet werden.
Um den Betrieb klimafreundlicher Verfahren in der energieintensiven Industrie zu ermöglichen, hat das BMWK Anfang Mai das Interessenbekundungsverfahren für Programme für Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) gestartet. Solche Vereinbarungen sollen die Markteinführung klimafreundlicher Prozesse vor allem in den Grundstoffindustrien ermöglichen, indem Risiken vermindert und Betriebskostendifferenzen zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Verfahren ausgeglichen werden. Dazu könnte dann auch die bevorzugte Nutzung von grünem Wasserstoff gehören, hieß es in der Anfang des Jahres vom Wirtschaftsministerium vorgestellten „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“. Durch „Carbon Contracts for Difference“ würden Investitionen in Wasserstofftechnologien finanziell unterstützt.
Bis zum Sommer erarbeite das BMWK eine Richtlinie, die der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt werde. Die Klimaschutzverträge sollen dann noch in diesem Jahr als Förderinstrument eingeführt werden.
Neue Förderung und Überarbeitung von bisherigen Standards
Zu den weiteren Maßnahmen des gut ein Dutzend Punkte umfassenden „Arbeitsplans Energieeffizienz“ gehören Förderangebote für Haushalte und Unternehmen sowie die Neufassung von Standards.
- Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die Förderung des Einbaus von Gasheizungen werde mit der BEG-Reform beendet, teils wurde dies schon umgesetzt (etwa bei der Förderung Effizienzhausstandard EH 40).
- Fehlanreize bei der Neubauförderung: Es seien mit hohen Summen zu lange der KfW-Effizienzhausstandard 55 gefördert worden, der sich längst am Markt durchgesetzt habe. Dafür flossen 2021 rund sechs Milliarden Euro Steuergelder, was rund einem Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel entspreche.
- Erdgas und Heizöl: Ein CO2-Preis soll nach einem Stufenmodell zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher der Anteil für Vermieter.
- Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft: Das EEW werde noch in diesem Jahr novelliert, um den Energieträgerwechsel in der Industrie zu unterstützen. Dabei gehe es insbesondere um die Erzeugung industrieller Prozesswärme, zum Beispiel mittels Tiefengeothermie.
- Markthochlauf für Wärmepumpen: Geplant ist eine Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen. Ziel ist, die Zahl neu installierter Wärmepumpen bis 2024 auf über 500.000 Stück pro Jahr zu steigern. Ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ soll Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, an Weiterbildungen teilzunehmen.
- Netze zur Wärmeversorgung: Kommunen und Stadtwerke hätten bereits Ideen erarbeitet, wie sie ihre Wärmenetze auf erneuerbare Energien umstellen und dekarbonisieren könnten. Eine Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) solle dies beschleunigen. Sobald das Genehmigungsverfahren mit der EU abgeschlossen ist, solle das Programm noch in diesem Jahr „einen direkten Wechsel auf erneuerbare Energien ohne fossile Brücken“ anreizen.
- Mindesteffizienzstandard im Neubau: Ab 2024 seien bei jeder neu eingebauten oder ausgetauschten Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, etwa durch Wärmepumpe, Solarthermie oder Holzpellets. Die hierfür notwendige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes werde im zweiten Halbjahr vorgelegt.
- Solardächer als Standard: Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes habe bereits „zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütungen bei Dachanlagen“ geführt. Eine gesetzliche Verankerung im Gebäudeenergiegesetz sei für das zweite Halbjahr geplant.
Ziel der Bundesregierung ist bislang, den Endenergieverbrauch bis 2030 um 24 Prozent zu senken. Habeck: „Geschafft hat Deutschland in zehn Jahren gerade mal zwei Prozent. Wir brauchen also mehr Tempo und Konsequenz.“
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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck © BMWK / Andreas Mertens