(Berlin) – Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Aufbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen sowie den Ausbau der Stromnetze zu beschleunigen. Die Ministerrunde stimmte dem von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf zur Umsetzung der „EU-Notfallverordnung“ zu.

„Damit erhöhen wir die Dynamik des Ausbaus der erneuerbaren Energien nochmal kräftig“, so der Minister. Die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden hätten nun die gesetzlichen Grundlagen, „um den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen“. Er sei sicher, „dass sie das jetzt auch tun“ würden.

EU-Verordnung soll Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen

Grundlage ist die vom Europäischen Rat im Dezember für zunächst auf 18 Monate befristete „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (EU 2022/2577). Im Kern sollen die Genehmigungsverfahren erheblich verkürzt werden. Dies betrifft Windenergie an Land, Windenergie auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze sowie die Installation von Solaranlagen.

In Deutschland soll die Verordnung durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt werden. Der Kabinettsbeschluss sei „eine Formulierungshilfe“ und werde nun in das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Raumordnungsgesetzes eingebracht.

Die EU-Notfallverordnung enthält außerdem weitere Regelungen zur Beschleunigung, die unmittelbar anwendbar sind und deshalb nicht in nationales Recht umgesetzt werden müssten. So heißt es unter anderem, „dass Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien von überwiegendem öffentlichen Interesse sind und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit“ im Bereich Umwelt dienen. Vereinfachte Verfahren gelten demnach für Solaranlagen und Energiespeicher, für Repowering (bei Solar- und Windkraftanlagen), für die Installation von Wärmepumpen sowie Vorhaben für den Netzausbau.

Reaktion auf russischen Angriffskrieg

Die Notfallvorschriften sind eine „Reaktion auf den Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine“ und „die beispiellose Reduzierung der Erdgaslieferungen“, um die Versorgungssicherheit der Mitgliedstaaten der Union nicht zu gefährden, heißt es in dem Text der EU: Der „Einsatz der Gasversorgung als Waffe und die Manipulation der Märkte durch vorsätzliche Unterbrechungen der Gasflüsse durch die Russische Föderation“ führten zu „sprunghaft ansteigenden Energiepreisen in der Union“, was „nicht nur die Wirtschaft in der Union gefährdet, sondern auch die Versorgungssicherheit ernsthaft bedroht“. Ein rascher Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien könne dazu beitragen, „die Auswirkungen der aktuellen Energiekrise abzufedern.

Den Wortlaut der „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ („EU-Notfallverordnung“, EU 2022/2577) findet man im Amtsblatt der Europäischen Union (auf Deutsch).

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Zwei Offshore-Windparks in der Nordsee des Versorgers Energie Baden-Württemberg AG mit einer Leistung von kumuliert rund 639 Megawatt: „Hohe See“ und „Albatros“ sind seit Oktober 2019 und Januar 2020 am Netz. © EnBW