(Berlin) – Die Berliner Now GmbH hat einen Genehmigungsleitfaden für Wasserstofftankstellen veröffentlicht. Erstellt wurde er, wie es heißt, „in Zusammenarbeit mit Behörden und Industriepartnern“. Zielgruppen sind unter anderem Investoren, Behörden, Überwachungsorganisationen und all jene, die sich mit dem Bau und Betrieb einer „Hydrogen Refueling Station“ (HRS) für Straßenfahrzeuge befassen. Der Leitfaden benennt Tankstellenarten, zeigt Genehmigungsabläufe sowie Genehmigungsprozesse für eine Wasserstofffüllanlage. In Deutschland besteht die HRS-Infrastruktur derzeit aus Anlagen mit komprimiertem gasförmigem Wasserstoff (CGH2). Hierbei werde bei Personenkraftwagen mit Brennstoffzellensystemen primär ein Druckniveau von 700 bar präferiert, so der Leitfaden. Für Nutzfahrzeuge, Busse und Lkw, die einen größeren Tank mit sich führen könnten, habe sich die Speicherung und Betankung mit einem Druck von 350 bar vorerst durchgesetzt. Beide Betankungsarten sind aufgrund des unterschiedlichen Druckniveaus nicht kompatibel. Öffentliche Tankanlagen für verflüssigten Wasserstoff (liquefied, LH2) oder kryptoverdichteten Wasserstoff (CcH2) gebe es aktuell hierzulande nicht.
Checklisten und Prozessabläufe
Am Genehmigungsprozess sind rund ein Dutzend Personen, Ämter und Einrichtungen beteiligt, vom Grundstücksverwalter, Eigentümer, Gutachter über Gewerbeaufsicht und Architekten bis hin zur Feuerwehr. Es wird das Erlaubnisverfahren erklärt, außerdem gibt es Checklisten der gängigen Unterlagen und Gutachten, Informationen zu relevanten Institutionen sowie den Genehmigungsprozess als Schaubild.
Es handelt sich den Angaben zufolge allerdings ausdrücklich nicht um ein Regelwerk, sondern der Leitfaden soll allein Orientierung zum Verfahrensablauf bieten.
„Genehmigungsleitfaden Wasserstoff-Tankstellen“, kostenlos als PDF (28 Seiten).
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