Berlin. – Der Deutsche Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband e. V. (DWV) kritisiert den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive II, RED II). Dieser „ignoriere die Ziele der Bundesregierung und der EU und gefährde Hunderttausende deutsche Arbeitsplätze, die wirtschaftlichen Chancen einer breiten Markteinführung von Wasserstoff und das Erreichen der Klimaziele im Verkehr“.

Mit dem Entwurf blockiere das BMU die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft und Brennstoffzellentechnologie, die durch die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) einen Schub bekommen sollte (wir berichteten). Erneuerbare strombasierte Kraftstoffe und Brennstoffzellenfahrzeuge erhielten „keine Chance“, um einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele im Verkehr zu leisten, meint der Verband. „Das BMU verabschiedet sich mit seinen Vorschlägen von den Klimazielen 2030 und der Nutzung von grünem Wasserstoff im Verkehr“ und fokussiere sich „nahezu ausschließlich auf die batterieelektrische Mobilität.“

Wesentlich zur Erreichung der Klimaziele sei aber, dass auch der Anteil erneuerbarer Kraftstoffe für nicht batterieelektrische Fahrzeuge erheblich zunehme, so die Interessenvereinigung. Doch solle dieser dem BMU-Papier zufolge in den kommenden Jahren sogar sinken. „Damit steht der Entwurf im Widerspruch zu Vorschlägen aus Industrie und Wirtschaft, die eine stufenweise ambitionierte Steigerung der Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen und teilweise Unterquoten von grünem Wasserstoff beinhalten.“

Die Bundesregierung sei europarechtlich verpflichtet, bis 2030 einen Anteil von erneuerbaren Energien im Verkehr in Höhe von 14 Prozent zu erreichen. Das BMU sehe hingegen nur eine Treibhausgasminderung von 7,5 Prozent bis 2026 vor. Insgesamt stehe der Beschluss der Bundesregierung in der nationalen Wasserstoffstrategie, die RED II umzusetzen und globaler Technologiemarktführer der Wasserstofftechnologien zu werden, und der vom BMU vorgelegten Gesetzentwurf in direktem Widerspruch, so der DWV-Vorstandsvorsitzende Werner Diwald. Der Verband fordert, dass der vorliegende Referentenentwurf des BMU „umgehend grundlegend überarbeitet“ werde. Dem DWV sind 126 Institutionen und Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Arbeitsplätze angeschlossen.

Die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, 2018/2001) ist am 24. Dezember 2018 in Kraft getreten, soll bis 30. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden und helfen, den Anteil der erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport bis 2030 auf mindestens 32 Prozent im Bruttoendverbrauch der Union erhöhen. Im Verkehrssektor soll der Anteil erneuerbarer Energien auf 14 Prozent steigen.

Deep Link
https://www.dwv-info.de/wp-content/uploads/2020/10/pm2006.pdf
https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-der-treibhausgasminderungs-quote/
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/thg_aenderung_gesetz/Entwurf/thg_aenderung_gesetz_refe_bf.pdf
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/38_bimschv/entwurf/38_bimschv_refe_bf.pdf

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Der DWV wirft dem Bundesumweltministerium vor, hinter RED II der EU zurückzubleiben / © Europäische Union