(Brüssel / Belgien) – Die Europäische Kommission hat den Antrag Frankreichs zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff genehmigt. Damit werde der Aufbau von Elektrolysekapazitäten mit einer Leistung von kumuliert einem Gigawatt unterstützt.

Erste Ausschreibung für 200 MW

Die Beihilfen werden im Rahmen von drei Ausschreibungsrunden gewährt. Die erste Ausschreibung umfasst ein Budget von geschätzt 797 Millionen Euro für 200 Megawatt. Wasserstoff, der im Rahmen dieser Regelung erzeugt wird, werde ausschließlich zur direkten Verwendung in der Industrie verkauft, um dessen Nutzung auf Fälle zu beschränken, in denen es keine wirtschaftlich tragfähige Elektrifizierungsalternative gibt.

Die Beihilfe wird in Form einer festen Prämie gewährt. Die Verträge werden für einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschlossen. Die Beihilfeempfänger müssen nachweisen, dass sie die EU-Kriterien für die Erzeugung erneuerbarer Brenn- oder Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs sowie kohlenstoffarmer Brennstoffe erfüllen (RFNBO). Die Förderung werde dazu beitragen, die zusätzlichen Kosten auszugleichen, die im Vergleich zu billigerem fossilem Wasserstoff für den erneuerbaren Strom entstehen, der für die Erzeugung erforderlich ist.

Die Beihilfe habe einen „Anreizeffekt“, da die Erzeugung von erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff immer noch teurer ist als die Erzeugung von fossilem Wasserstoff und die Beihilfeempfänger die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht durchführen würden, heißt es in der Entscheidung der Kommission. Frankreich will bis 2030 eine Elektrolyseleistung von 4,5 Gigawatt aufbauen. Bis 2025 sollen es acht Gigawatt werden. Damit sollen jährlich bis zu 1.100 Kilotonnen CO2 eingespart werden.

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EU genehmigt Förderung von Elektrolyseuren in Frankreich. © Europäische Kommission