(Berlin / Deutschland) – Das Bundeskabinett hat die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets beschlossen. Dies solle die EU-Vorgaben im nationalen Energiewirtschaftsrecht verankern. Darüber hinaus schaffe es die rechtlichen Rahmenbedingungen für „die geordnete Weiterentwicklung des Gasmarktes sowie für den künftigen Wasserstoffmarkt“.
Der Gesetzentwurf enthalte zahlreiche technische Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen für den künftigen Wasserstoffhochlauf. Dazu gehörten unter anderem Zertifizierung und Entflechtung von Wasserstoff- und Gasnetzbetreibern sowie Kennzeichnung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase und Wasserstoff durch Lieferanten gegenüber den Letztverbrauchern; außerdem Regelungen für die Entwicklung künftiger Verteilernetze, die unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort, insbesondere der kommunalen Wärmeplanung, regional oder lokal geplant würden.
Keine Rückbaupflicht für Gasnetze
Es bestehe keine Pflicht zur Stilllegung oder zum Rückbau von Gasnetzen – auch nicht für solche, die dauerhaft außer Betrieb gehen. Ein Rückbau sei nicht zielführend, unter anderem aufgrund der damit verbundenen enormen Kosten sowie einer möglichen anderweitigen Nutzung der betroffenen Leitungen. Sollte indes die Gasnachfrage in den Kommunen oder Regionen in Zukunft stark sinken (etwa in Wohngebieten, die mit Nah- oder Fernwärme erschlossen werden), könnten Gasleitungen perspektivisch beispielsweise für Wasserstoff umgewidmet oder – soweit sie tatsächlich nicht anders nutzbar seien – auch stillgelegt werden.
Zum Schutz der betroffenen Verbraucher gelten strenge Voraussetzungen. Neben langjährigen Vorlaufzeiten von mindestens zehn Jahren und umfassenden Informationspflichten sei vorgesehen, dass beabsichtigte Trennungen von Gasnetzanschlüssen unzulässig seien, wenn absehbar ist, dass zum Zeitpunkt der beabsichtigten Trennung keine alternative Wärmeversorgung zur Verfügung stehe.
Das Papier regelt überdies insbesondere einen Netzanschlussvorrang sowie einen erweiterten Vertrauensschutz für Biomethanerzeugungsanlagen. Bei einer geplanten Trennung eines Netzanschlusses (etwa im Falle einer Umnutzung für Wasserstoff oder Stilllegung einer Gasleitung) solle für solche Bestandsanlagen eine verlängerte Frist von 20 Jahren ab Inbetriebnahme gelten.
Den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“ gibt es als PDF (280 Seiten).
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Das Bundeskabinett beschließt die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Das nächste Wort hat jetzt der Bundestag. © Bundesregierung / Protokoll Inland



