(Berlin / Deutschland) – Deutschland fördert Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge und damit verbunden den Erwerb von Wasserstoff-Lkw. Dafür stehen Fördermittel in Höhe von 220 Millionen Euro bereit, womit bis zu 40 Tankstellen und bis zu 400 Fahrzeuge unterstützt werden sollen. „So erleichtern wir Speditionen und Logistikunternehmen den Umstieg“, sagt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Tankstellen würden von Beginn an ausgelastet, Schritt für Schritt entstehe ein zuverlässiges Grundnetz.

Förderung für Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Die öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen (HRS) müssen die Anforderungen der europäischen Ausbauziele (AFIR-Verordnung) erfüllen und können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Neufahrzeuge der Klassen N2 (3,5 bis 12 Tonnen) und N3 (über 12 Tonnen) mit wasserstoffbasiertem Antrieb werden mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug bezuschusst. 

Antragsberechtigt sind juristische Personen sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Grundsätzlich sollen kombinierte Anträge aus Tankanlagen und Fahrzeugen beantragt werden. Dabei muss eine Auslastung der täglichen Kapazität von mindestens zehn Prozent der HRS durch vorhandene und/oder zu beschaffende Fahrzeuge abgedeckt werden. Bei einer bestehenden Flotte kann auch eine HRS gefördert werden, wenn im Umkreis von 50 Kilometern kein Wasserstoff für die Fahrzeuge getankt werden kann. 

Zur Förderung werden vier Paket-Varianten betrachtet, die direkt miteinander verbunden sein müssen:

  • neue Tankstelle und neue Fahrzeuge
  • Ausbau einer bestehenden Tankstelle auf die Anforderungen der AFIR und neue Fahrzeuge
  • neue Tankstelle, Fahrzeuge für Auslastung vorhanden oder in Beschaffung
  • für eine bereits realisierte oder in Planung/Bau befindliche AFIR-konforme Tankstelle sind für deren Auslastung auch Fahrzeuge förderfähig.

Pro Paketantrag können maximal sieben Millionen Euro bewilligt werden: vier Millionen Euro pro HRS – Flüssigwasserstoff (LH2) oder gasförmig (GH2) bei 700 und 350 bar – und drei Millionen Euro für Verbrenner- oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Ab 2035 muss die Tankstelle ausschließlich erneuerbaren Wasserstoff abgeben.

Der Förderaufruf und weitere Unterlagen sind auf der Website des BMV zu finden. Projektanträge können bis 31. Mai 2026 eingereicht werden.
Ein Online-Seminar zur Förderung findet am 17. Februar 2026 um 9.30 Uhr statt.

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Das Bundesverkehrsministerium fördert Wasserstofftankstellen und -Lkw. © Nikola Corp.