(Berlin / Deutschland) – Die Stabstelle Innenrevision hat nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ihre Untersuchungen über etwaige regelwidrige Förderpraxis im Bereich Wasserstoff abgeschlossen. Dabei ging es um Wasserstoffprojekte, die im Jahr 2021 (vor Amtsantritt der jetzigen Bundesregierung) auf den Weg gebracht wurden.
Der erste Abschlussbericht war bereits im Dezember 2023 vorgelegt worden. Dieser kam zu dem Ergebnis, „dass in den geprüften Bewilligungsverfahren keine unzulässige Einflussnahme festzustellen war“, so das BMDV. Allerdings seien im Februar 2024 weitere E-Mails bekannt gemacht worden, die der Innenrevision seinerzeit nicht vorlagen und somit nicht in den ersten Abschlussbericht hatten einfließen können.
Daraufhin sei die Untersuchung wieder aufgenommen worden. Laut BMDV habe die Stabstelle Innenrevision dann „deutliche Ungereimtheiten und Widersprüche“ gefunden. Es hätten „erhebliche Zweifel“ daran bestanden, dass alle Feststellungen des Abschlussberichts von Dezember bezüglich des Vorwurfs der unzulässigen Einflussnahme und Verletzung dienstlicher Pflichten aufrechterhalten werden könnten.
Anhaltspunkte für Verletzung der Dienstpflicht
Als Ergebnis der weiteren Prüfungen komme man „im Wesentlichen“ zu zwei Erkenntnissen: Zum einen lägen nun „tatsächliche Anhalthaltpunkte für die Verletzung von Dienstpflichten“ zweier BMDV-Mitarbeiter vor.
Es bestehe „der Verdacht“, dass diese unter anderem „gegen die unparteiische Amtsführung, gegen die Treuepflicht sowie gegen die Auskunfts- und Wahrheitspflicht verstoßen“ hätten. Es sei ein „disziplinarrechtliches Verfahren eingeleitet“ worden. Die Betroffenen hätten „jetzt die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern“.
Einflussnahme auf Bewilligung
Zum anderen habe sich bei der Prüfung von fünf Fördermittelempfängern mit einem Gesamtfördervolumen von rund 31 Millionen Euro in einem Fall der Verdacht erhärtet, „dass in unzulässiger Weise Einfluss auf die Bewilligung genommen“ worden sei. Das Ministerium habe daraufhin im Mai eine „externe rechtliche Überprüfung dieser Förderentscheidung veranlasst und den Projektträger aufgefordert, keine weiteren Auszahlungen anzuweisen“.
Als Ergebnis eines Rechtsgutachten sei der Förderbescheid „formell und materiell rechtswidrig“. Der zuständige Projektträger werde „kurzfristig das für eine Aufhebung eines Bewilligungsbescheides gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren einleiten. Am Schluss könne „die vollständige Rückforderung der bislang ausgezahlten Fördermittel stehen“.
Weitere Förderbescheide im Visier
Auch in anderen Fällen hätten sich im Verlauf der Prüfungen durch die Innenrevision neue Erkenntnisse ergeben, „die zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von zwei weiteren Förderbescheiden“ geführt hätten. Auch hier habe das BMDV eine externe rechtliche Überprüfung in die Wege geleitet.
Der Abschlussbericht selber sei Verschlusssache und werde nicht veröffentlicht. „Da es sich in allen drei Fällen um laufende Verfahren handelt, können aktuell keine näheren Angaben zu den Projekten gemacht werden“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Berlin. © BMDV