(Berlin) – Die Wasserstoffförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sei „nicht grundsätzlich gestoppt“. Man habe allerdings entschieden, „dass bis auf Weiteres keine neuen Förderbescheide bewilligt oder neue Verträge eingegangen werden dürfen“.

Im Falle „einer zeitlichen Unabweisbarkeit“ könne jedoch eine begründete Ausnahme „ausschließlich nach Freigabe durch die Staatssekretärsebene“ erfolgen. Bereits laufende Förderprojekte würden nach den bestehenden Vorschriften bearbeitet. Etwaige Änderungsbescheide bedürften wiederum einer Freigabe durch die Staatssekretäre. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (Bundestagsdrucksache 20/11217).

Die Regelungen beträfen nach Regierungsangaben grundsätzlich folgende Fördermaßnahmen:

  • Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II 2016 bis 2026 (NIP): Für die Bewilligung der noch offenen Anträge, die im Rahmen der Förderaufrufe für die Errichtung von Wasserstofftankstellen und Elektrolyseanlagen eingegangen seien, stünden keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Anträge würden abgelehnt.
  • Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr (technologieoffenes Förderprogramm, hier: Anteil Brennstoffzellenfahrzeuge und Tankinfrastruktur)
  • Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr (technologieoffenes Förderprogramm, hier: Anteil Brennstoffzellenfahrzeuge und Tankinfrastruktur)
  • Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur (technologieoffenes Förderprogramm, hier: Anteil Brennstoffzellenfahrzeuge und Tankinfrastruktur),
  • Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff (ITZ)
  • Important Projects of Common European Interest (IPCEI) für Wasserstofftechnologien und -systeme (hier: Projekte mit Verkehrsbezug unter Federführung des BMDV)
  • Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe
  • Technologieplattform für Power-to-Liquid-Kraftstoffe (TPP)

Darüber hinaus gebe es einzelne Projekte mit Bezug zu Wasserstoff und Brennstoffzellen in weiteren Förderprogrammen des BMDV.

Keine neuen Programme geplant

Die laufenden Maßnahmen seien durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und den damit erforderlichen Einsparungen stark betroffen, würden aber nicht eingestellt. Zudem arbeite das Ministerium an einem „Masterplan für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Verkehr“, der auch einen Rahmen für die Phase nach dem NIP II abbilden werde. Dabei werde geprüft, wie Anschlussmaßnahmen ausgestaltet werden könnten.

Kurzfristig seien allerdings keine neuen Förderprogramme zur Stärkung der Wasserstoffmobilität geplant. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sei derzeit auch nicht absehbar, ob ein weiterer Förderaufruf für die Errichtung von Elektrolyseanlagen veröffentlicht werden könne, heißt es in der Antwort.

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BMDV stellt laufende Förderprogramme zur Wasserstoffmobilität nicht grundsätzlich ein, legt aber derzeit keine neuen auf. © H2 Mobility Deutschland GmbH