(Bonn / Deutschland) – Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat die Konsultation zur Festlegung von „Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoffkernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus“ (WANDA) gestartet. Die Behörde ruft nunmehr die Marktteilnehmer auf, bis zum 30. April dazu Stellungnahmen abzugeben.
Aufbau einer Infrastruktur
Anlass für die Festlegung seien „die neuen Befugnisse der Bundesnetzagentur zur Regulierung der Wasserstoffnetze“, heißt es in einer Mitteilung. Wasserstoff spiele eine Schlüsselrolle bei der Energiewende. „Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von wettbewerbsfähigem Wasserstoff ist insbesondere eine leistungsfähige Infrastruktur entscheidend für einen erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft.“ Diese ermögliche den nationalen Transport des Energieträgers.
Mit WANDA würden Regelungen zur Regulierung der Netzentgelte im Wasserstoffkernnetz geschaffen. Beim Aufbau einer Infrastruktur gelte es insbesondere zur Anfangszeit, ein Ungleichgewicht zwischen der Nachfrage nach Transportdienstleistungen einerseits und den Kosten der Netze andererseits auszugleichen. „Während der Markt für Wasserstoff sich erst noch entwickeln muss und somit auch die Nutzung des Wasserstoffkernnetzes erst allmählich zunehmen wird, ist der Aufbau des Netzes schon von Beginn an mit hohen Kosten verbunden.“ Es müsse sichergestellt werden, dass die Investitionen wieder erlöst würden, ohne dass dies mit zu hohen und somit nicht mehr marktgängigen Netzentgelten einhergehe.
Regulierung der Netzentgelte in zwei Phasen
Das Problem werde durch die Festlegung eines Hochlaufentgelts ab 2025 für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte gelöst. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben, genannt „Amortisationsphase“. Während die Netzbetreiber anfangs noch Mindererlöse erwirtschafteten, werde das Hochlaufentgelt in der zweiten Phase zu Erlösen führen, die oberhalb der Kosten lägen. Die Minder- und Mehrerlöse würden auf einem dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht. Dieses solle bis zum Jahr 2055 wieder ausgeglichen sein. Damit werde der Aufbau der Infrastruktur finanziell vollständig von den Netzkunden getragen.
Das Wasserstoffkernnetz wird voraussichtlich noch im Sommer 2024 in einem separaten Verfahren durch die BNetzA genehmigt und soll in den 2030er Jahren in Betrieb gehen. Damit werde in Deutschland eine neue Energieinfrastruktur geschaffen.
Stellungnahmen zur Konsultation können bis zum 30.04.2024 abgegeben werden. Die Festlegung soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Den Festlegungsentwurf und Begleitdokumente gibt es auf der Website der Bundesnetzagentur.
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Dienstgebäude Bundesnetzagentur in Bonn. © Bundesnetzagentur