(Berlin) – Die Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben kann nach der Genehmigung durch die Europäische Kommission starten. Fördermöglichkeiten gibt es für batterie-, brennstoffzellen- und hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien.

Konkret umfasst die Richtlinie drei Elemente: (1) Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N1, N2, N3) sowie auf alternative Antriebe umgerüstete Nutzfahrzeuge (EG-Fahrzeugklassen N2, N3) in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug; (2) Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben; (3) Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung / Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Details der Förderung, der Richtlinientext sowie der erste Förderaufruf sollen „in Kürze“ veröffentlicht werden. Bis zum Jahr 2024 stellt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie fünf Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit.

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https://www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de

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Hyundai Xcient Fuel Cell / © Hyundai